Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainings und Seminare

Allgemeines

Leistungen unserer Seminare siehe: “Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare”

 

Vertragsgegenstand

Bei be – focused  können Seminare für die Hundeausbildung für folgende Bereiche gebucht werden:

 

Trainings und Seminare

  • Welpentest für Züchter und Welpentraining
  • Klassische Unterordnung & Alltagstraining
  • Dummy- / Workingtest- / Mock Trial-Training

Alle Klassen (Newcomer Class E, Beginner Class L, Novice Class M  und Open

  • Gruppentrainings
  • Einzeltrainings
  • Trainingsferien

Gezielter Aufbau von Gruppen durch Training-Serien
(Sonderpreise bei Mehrfachbuchung sind hier möglich)

  • Hundesachkunde NÖ – Sachkunde für Hundebesitzer (Vortragender NÖ Trainer)


Jagdliche Arbeit

  • Field Trial Training
  • Jagdliche Prüfung Basisaufbau

 

Prüfungsvorbereitung

  • Allgemein
  • ÖKV Prüfungen BH, BGH
  • Retriever Prüfungen GAP, RBP usw.

 

Vorbereitung für den Hundeführerschein bzw. NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023

Trainings werden ausschließlich in von mir angepachteten Revieren gegeben bzw. in Revieren, wo mir die ausdrückliche Erlaubnis Trainings zu geben vorliegt.

Seminare gemäß individueller Vereinbarung. Seminarinhalte und Details müssen mindestens 4 Wochen vor Seminarbeginn abgesprochen werden.

Die Seminare können aus einem Theorieteil (auf Wunsch) und einem praktischen Teil bestehen.

Seminar NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 werden mit einem Tierarzt gesondert und auf Anfrage angeboten.

 

Vertragspartner

be-focused e.U. / Athanasios Keller (be-focused)

A-2362  Biedermannsdorf, Kirschenweg 3/3

und Einzelpersonen, Gruppen, Hundevereine, Landesgruppen e.V., etc. (weiter Veranstalter)

 

Buchungen und Vertragsabschluss

Die Veranstalter können beim Ausrichter telefonisch, schriftlich, per Fax, Whatsapp oder per Email Seminare bestellen. Sie bekommen vom Ausrichter eine schriftliche Bestätigung, die als Vertragsabschluss gilt. Alle Daten werden vom Ausrichter ausschließlich intern benutzt und keinesfalls an dritte Personen oder Institutionen weitergegeben.

 

Leistungen durch den Ausrichter

Individuelle Absprachen sind schriftlich festzulegen. Das für das Seminar erforderliche Ausbildungsmaterial kann vom Ausrichter bzw. Veranstalter zur Verfügung stehen, Wild ist vom Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

 

Leistungen durch den Veranstalter

Der Veranstalter hat für den Theorieteil für einen geeigneten Raum Sorge zu tragen. Für den praktischen Teil hat er ein geeignetes Gelände bereitzustellen. Eventuelle Genehmigungen sind durch den Veranstalter zu besorgen. Für “Jagdliches Seminar” hat der Veranstalter gemäß der Aufstellung des Ausrichters entsprechend Wild zur Verfügung zu stellen. Eine angemessene Unterbringung des Seminarleiters in einem Gasthof/Hotel ist zu gewährleisten. Die Verpflegung während der Seminartage hat der Veranstalter zu übernehmen. Zur Fahrtkostenberechnung dient das amtliche Kilometergeld in Österreich.

Bei Fahrten über 300km behält sich der Ausrichter vor, mit dem Flugzeug anzureisen. Die Kosten werden vom Veranstalter getragen. Grundlegendes sowie Preise für Auslandsseminare werden individuell mit dem Sonderleiter abgesprochen.

Die Bezahlung der Seminarkosten vier Wochen vor Seminartag zu erfolgen; spätestens am Seminartag.

 

Absagen und Widerrufsrecht

Ein gebuchtes Seminar kann ohne Angabe von Gründen bis einschließlich acht Kalenderwochen vor dem Seminartermin kostenfrei storniert werden.

Zwischen sechs und drei Kalenderwochen vor der Veranstaltung ist die Hälfte des Seminarpreises bezogen auf die Mindestteilnehmerzahl fällig. Bei kurzfristigeren Absagen unter drei Kalenderwochen vor der Veranstaltung ist der volle Seminarpreis fällig.

Tages- oder Halbtagestrainings Wien Umgebung: Bei kurzfristigeren Absagen zwei Kalenderwochen oder weniger vor der Veranstaltung ist der volle Seminarpreis fällig.

Der Ausrichter behält sich vor, bei kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall seinerseits, die Durchführung des Seminars abzusagen. Bei einer Absage durch den Ausrichter wird versucht, einen Ersatztermin anzubieten, sofern der Veranstalter damit einverstanden ist. Andernfalls erhält der Veranstalter die bezahlten Gelder zurück – weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

Haftungsausschluss:

be-focused  haftet ausschließlich nur für die durch IHN bei der eigentlichen Seminardurchführung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden – EINMALIG – und höchstens bis zu einem Gesamtbetrag gemäß seiner Betriebshaftpflicht.

Jegliche weitergehende Haftung bzgl. Sach-/oder Personenschäden ist seitens be-focused ausgeschlossen.

Jeder Seminarteilnehmer haftet in vollem Umfang für Schäden, die er selbst oder sein Hund

verursachen. Eine Haftpflichtversicherung muss von jedem Teilnehmer für seinen Hund

vorliegen – Kopie bitte bei der Anmeldung beilegen.

Der Inhalt eines jeden Seminars wird sorgfältig durch gezielte Übungen und zum Teil auch Theorie geplant und abgehalten. Jeder Teilnehmer kann, wenn er aktiv am Seminar teilnimmt, die Seminarziele erreichen. Für einen persönlichen Seminarerfolg kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

 

 

Nebenabreden und Gerichtsstand:

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Mödling.

Wenn der Veranstalter Vollkaufmann ist. Bitte um unterschriebene “Allgemeine Geschäftsbedingungen” be – focused   Athanasios  Keller zurücksenden! Vielen Dank!

 

____________________________________ Datum, Ort Unterschrift